Das erste Taschengeld

Mit dem Eintritt in das Schulleben gibt es für die meisten Kinder auch das erste Taschengeld. Nun müssen sie lernen, sich zwischen Sparen und Ausgeben zu entscheiden und das Geld gut einzuteilen. Wichtig ist dabei, dass das Taschengeld zur freien Verfügung steht und Eltern sich nicht in die Kaufentscheidungen ihrer Kinder einmischen. Kosten für Fahrkarten, Schulsachen oder besondere Ausgaben sollten weiterhin die Eltern übernehmen.

Die richtige Höhe

Zusammen mit Pädagogen und Psychologen haben die Volksbanken und Raiffeisenbanken Empfehlungen zur Höhe des Taschengeldes entwickelt. Je nach Entwicklungsstand des Kindes können Eltern das Taschengeld wöchentlich oder monatlich austeilen. Denn je länger der Zeitraum, umso schwieriger ist es, das Geld richtig einzuteilen.

Alter Höhe des Taschengeldes Zeitraum
6 bis 7 Jahre 0,50 bis 2 Euro Wöchentlich
8 bis 9 Jahre 2 bis 3 Euro Wöchentlich
10 bis 11 Jahre 13 bis 15 Euro Monatlich
12 bis 13 Jahre 15 bis 23 Euro Monatlich
14 bis 15 Jahre 23 bis 30 Euro Monatlich
16 bis 17 Jahre 30 bis 40 Euro Monatlich

Fehlentwicklungen entgegenwirken

Kinder lernen den richtigen Umgang mit Geld vor allem aus den Konsequenzen ihrer eigenen Entscheidungen. Wenn sie das Budget falsch eingeteilt haben, müssen sie entweder warten, verzichten – oder ihre Eltern um mehr Geld bitten. Dies ist die Gelegenheit für Eltern, das Konsumverhalten und die Einstellung ihrer Kinder zum Geld zu hinterfragen und mit ihnen zu besprechen.

Umgang mit einem Konto üben

Das erste eigene Konto ergänzt das Trainingsprogramm für den Umgang mit Geld. Je nach Wunsch und Entwicklungsstand des Kindes können Eltern das Taschengeld direkt auf das Konto ihres Sohnes oder ihrer Tochter überwiesen. Ab dem vollendeten siebten Lebensjahr kann dem Nachwuchs in Absprache mit den Eltern ein eingeschränktes Verfügungsrecht eingeräumt werden. Anhand der Kontoauszüge können die Kinder den Kontenverlauf verfolgen und so beispielsweise sehen, wie sie sich einem Sparziel nähern.

Die Funktionen auf einen Blick

  • Per Dauerauftrag erhält das Kind sein Taschengeld regelmäßig und zuverlässig.
  • Das Konto auf Guthabenbasis kann nicht überzogen werden.
  • Kontoauszüge erlauben einen Überblick über den Kontenverlauf.
  • Mit einem eingeschränkten Verfügungsrecht lernen die Kinder, ihr Geld einzuteilen.
  • Die Kinder müssen zunächst Geld abheben, bevor sie es ausgeben können. Diese Hürde macht es leichter, Sparziele zu erreichen und über Ausgaben mehr nachzudenken.

Für weitere Informationen sprechen Sie mit dem Berater bei Ihrer Volksbank Heiligenstadt eG oder vereinbaren Sie einen Termin.

Das Konto wächst mit

Mit dem Übergang vom Kinder- ins Jugendalter wird auch das Bedürfnis größer, eigene Entscheidungen zu treffen und auch beim Geldausgeben unabhängig zu sein. Jugendliche überlegen, wie sie gezielt größere Summen für besondere Ausgaben sparen können. Außerdem wollen sie beim Bezahlen flexibel sein. Das Konto wächst entsprechend mit. Für 12- bis 16-Jährige stehen weitere Girokonto-Funktionen zur Verfügung.

Die Funktionen des Jugendkontos auf einen Blick

  • Das Konto läuft auf Guthabenbasis, überziehen ist nicht möglich.
  • In der Regel wird das Konto ab dem 12. Lebensjahr für den Zahlungsverkehr freigeschaltet.
  • Mit einer Kontokarte kann der Jugendliche am Geldautomaten Geld abheben.
  • Mit der Karte kann er in Geschäften bezahlen.
  • Er kann Überweisungen tätigen und Daueraufträge einrichten.
  • Kontoauszüge geben Überblick über Kontoverlauf und -stand.
  • Ab dem 18. Lebensjahr wird das Konto automatisch zum normalen Girokonto.

Sicherheit

In vielen Fällen steigt in der Pubertät die Bereitschaft, Geld auszugeben. Da das Konto auf Guthaben-Basis geführt wird, kann sich der Jugendliche jedoch nicht gegenüber der Bank verschulden, die Sicherheit vor unkontrolliertem Umgang mit Geld wird verstärkt.

Für weitere Informationen sprechen Sie mit dem Berater bei Ihrer Volksbank Heiligenstadt eG oder vereinbaren Sie einen Termin.

Kreditkarte für Minderjährige

Die Vorzüge einer Kreditkarte sind unter 18-Jährigen normalerweise verwehrt. Doch beispielsweise bei Auslands-Aufenthalten oder beim Bezahlen im Internet können Kreditkarten nützlich sein. Die Prepaid-Kreditkarte für Jugendliche besitzt die Vorzüge einer Kreditkarte, weist aber den Eltern die Kontrolle über die Ausgaben ihres Kindes zu.

Die Funktionen im Überblick

  • Mit der Prepaid-Karte verfügt der Jugendliche nur über das Guthaben, das auf dem Referenz-Konto eingezahlt ist, Überziehen ist nicht möglich.
  • Eltern können ein Budget festlegen, bis zu dem ihr Kind das Guthaben ausschöpfen darf.
  • Wie bei normalen Kreditkarten kann der Jugendliche an fast 30 Millionen Akzeptanz-Stellen weltweit bargeldlos bezahlen.
  • Bei Erhalt einer PIN (Persönliche Identifikations-Nummer) kann der Jugendliche an gut einer Million Automaten rund um den Globus Geld abheben.
  • Per Internet, Kreditkarten-Abrechnung oder über das Telefon können Eltern die Umsätze, die mit der Karte getätigt wurden, problemlos nachvollziehen.

Sicherheit

Eine neuartige Chip-Technologie schützt vor Fälschung und Missbrauch. Bei jedem Bezahlvorgang ist außerdem eine Online-Autorisierung erforderlich. Die Karte hat keine Hochprägung, kann also nicht an Offline-Geräten eingesetzt werden. Kommt die Karte abhanden und wird missbräuchlich genutzt, müssen Sie nicht für den entstandenen Schaden aufkommen – vorausgesetzt, Ihr Kind ist der Sorgfaltspflicht nachgekommen. Das eingezahlte Guthaben ist also sicherer als Bargeld.

Für weitere Informationen sprechen Sie mit dem Berater bei Ihrer Volksbank Heiligenstadt eG oder vereinbaren Sie einen Termin.

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